Einleitung · Nordrhein-Westfalen

Gesetzlich geschützte Biotope

Warum bestimmte Lebensräume unmittelbar geschützt sind und was dieser Schutz für die Vielfalt vor Ort bedeutet.

Seit 1994 stehen in Nordrhein-Westfalen bestimmte Biotope – also Lebensräume von Tieren und Pflanzen – unmittelbar unter gesetzlichem Schutz. Damit folgt das Land dem naturschutzrechtlichen Auftrag, besonders wertvolle Lebensräume direkt zu bewahren.

Die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes NRW beschreiben, welche Biotoptypen geschützt sind. Handlungen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung oder zur Zerstörung dieser Lebensräume führen können, sind grundsätzlich verboten.

Der Schutz gilt unmittelbar für Biotope, die zu den gesetzlich aufgeführten Lebensräumen gehören. Eine zusätzliche Ausweisung etwa durch einen Landschaftsplan oder eine ordnungsbehördliche Verordnung ist dafür nicht erforderlich. Entsprechende Hinweise werden lediglich nachrichtlich übernommen.

Wichtig für die Einordnung: Entscheidend ist die tatsächliche Ausprägung eines Lebensraums. Die folgenden Informationen helfen dabei, geschützte Biotope zu verstehen und fachlich einzuordnen.

Grundlagen des Biotopschutzes

Lebensräume als Ganzes denken

01

Lebensraum erkennen

Geschützt werden nicht nur einzelne Pflanzen oder Tiere, sondern charakteristische Lebensgemeinschaften mit ihren prägenden Bedingungen.

02

Beeinträchtigungen vermeiden

Veränderungen von Wasserhaushalt, Boden, Vegetation oder Struktur können die Funktion eines Biotops erheblich schwächen.

03

Information nutzen

Fachinformationen und Karten unterstützen eine erste Orientierung. Für konkrete Vorhaben ist eine fachkundige Prüfung erforderlich.