Seit 1994 stehen in Nordrhein-Westfalen bestimmte Biotope – also Lebensräume von Tieren und Pflanzen – unmittelbar unter gesetzlichem Schutz. Damit folgt das Land dem naturschutzrechtlichen Auftrag, besonders wertvolle Lebensräume direkt zu bewahren.
Die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes NRW beschreiben, welche Biotoptypen geschützt sind. Handlungen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung oder zur Zerstörung dieser Lebensräume führen können, sind grundsätzlich verboten.
Der Schutz gilt unmittelbar für Biotope, die zu den gesetzlich aufgeführten Lebensräumen gehören. Eine zusätzliche Ausweisung etwa durch einen Landschaftsplan oder eine ordnungsbehördliche Verordnung ist dafür nicht erforderlich. Entsprechende Hinweise werden lediglich nachrichtlich übernommen.